Unsere AGB
Alles Rechtliche, was Sie wissen müssen
Gültig ab September 2023
1. Anwendungsbereich und Geltung
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln Abschluss, Inhalt und Abwicklung von Aufträgen (einmalige Leistungen) und Verträgen (fortlaufende Leistungen) zwischen den Kundinnen und Kunden (im Folgenden „Kunden“ genannt) und der Amberella GmbH (nachfolgend Amberella GmbH genannt). Nebenabreden, Änderungen oder Ergänzungen der AGB erlangen einzig mit schriftlicher Bestätigung der Wirksamkeit. Nimmt der Teilnehmer mittels Amberella GmbH-Dienstleistungen auch Dienstleistungen Dritter in Anspruch, so ist der Teilnehmer für die Einhaltung der Nutzungsbestimmungen dieser Drittdienstleistungen selber verantwortlich und kann im Schadensfall vom Drittanbieter direkt haftbar gemacht werden.
2. Vertragsschluss
Soweit im Angebot nichts Abweichendes festgelegt wird, bleibt die Amberella GmbH während 30 Tagen ab Ausstellungsdatum des Angebotes an diese gebunden. Der Vertragsabschluss erfolgt durch Unterzeichnung eines separaten Vertrages, die schriftliche Annahme der Offerte oder den widerspruchlosen Erhalt einer Auftragsbestätigung. Sind mit späteren Bestellungs-/Vertrags- Änderungen Zusatzkosten für die Amberella GmbH verbunden, trägt diese der Kunde gemäss den damals gültigen Ansätzen der Amberella GmbH. Dienstleistungsverträge werden grundsätzlich auf unbestimmte Zeit abgeschlossen, kündbar jeweils auf Ende einer Rechnungsperiode mit dreimonatiger Kündigungsfrist. Die minimale Vertragsdauer beträgt 12 Monate.
3. Lieferung
Die Angabe von Lieferzeiten und -terminen erfolgt für die Amberella GmbH grundsätzlich freibleibend. Eine Lieferfrist beginnt frühestens mit der Auftragsbestätigung der Amberella GmbH, nie jedoch vor Klärung aller technischen Einzelheiten. Wird kein spezieller Liefertermin ausdrücklich fest vereinbart, liefert die Amberella GmbH in der Regel in Absprache mit dem Kunden. Betriebsstörungen, insbesondere Nichtlieferung bzw. verzögerte Belieferung durch Vertragspartner der Amberella GmbH und Ereignisse höherer Gewalt berechtigen die Amberella GmbH unter Ausschluss von Schadenersatzansprüche des Kunden zur Verlängerung der Lieferfristen und/oder Aufhebung der Lieferverpflichtung. Der direkte Versand von Produkten an den Kunden durch die Amberella GmbH erfolgt auf Kosten und Gefahr des Kunden. Beschädigungen müssen beim Warenempfang dem Transporteur gemeldet werden. Beanstandungen betreffend Ausführungen und Menge der Lieferung sind innert 10 Tage nach Warenempfang schriftlich bei der Amberella GmbH geltend zu machen, anderenfalls gilt die Lieferung als genehmigt.
4. Zahlungsbedingungen
Rechnungen der Amberella GmbH für Dienstleistungen/Lieferungen sind innert 20 Tagen nach Rechnungsstellung netto ohne Skontoabzug zu bezahlen. Die Amberella GmbH ist berechtigt, nach eigenem Ermessen Vorauszahlung oder anderweitige Sicherheitsleistungen zu verlangen. Nichteinhaltung des Zahlungstermins löst ohne ausdrückliche Mahnung Zahlungsverzug aus und die Amberella GmbH hat Anspruch auf 5 % Verzugszins sowie Ersatz aller Mahn-, Inkasso-, Anwalts- und Gerichtskosten sowie des weiteren Schadens. Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleiben Produkte Eigentum von der Amberella GmbH und dürfen weder verpfändet noch zur Sicherheit übereignet werden. Die Amberella GmbH darf einen Eigentumsvorbehalt eintragen lassen. Falls eine oder mehrere Rechnungen nicht termingerecht bezahlt werden, können von Amberella GmbH sämtliche Leistungen und Dienste beim Kunden bis zur Bezahlung eingestellt werden. Dies umfasst z.B. (Aufzählung nicht abschliessend) die Internetanbindung, DNS Hosting, Online Backup, Wartung, Updates etc. Wenn überfällige Rechnungen bestehen, werden bei der Bezahlung von neueren Rechnungen / Diensten immer zuerst die älteren, offenen Rechnungen getilgt. Erst wenn alle fälligen Rechnungen bezahlt sind, werden neue Dienste aufgeschaltet oder bestehende verlängert bzw. bestellte Produkte geliefert. Domain Transfercodes werden nicht versendet, bis alle offenen Rechnungen beglichen sind.
5. Garantie
Amberella GmbH gewährleistet, dass die Produkte frei von Fabrikations- und Materialmängeln sind. Die Gewährleistung nach Massgabe der folgenden Bestimmungen beträgt zwei Jahre, wenn nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart oder vom Hersteller gewährleistet wird. Garantie gewährt Amberella GmbH nur soweit, wie sie danach vom Lieferant oder Hersteller übernommen werden. Amberella GmbH übernimmt keine Garantie, falls diese vom Hersteller nicht anerkannt wird. Jegliche Gewährleistung ist ausgeschlossen, falls Sie Änderungen an der Ware (Computer, Notebook, Modem, Ersatzteile und dergleichen) vornehmen und/oder diese umbauen, bei natürlicher Abnutzung v.a. bei Verschleissteilen, und falls Sie uns nicht das Original der entsprechenden Kaufquittung bei der Geltendmachung des Mangels vorlegen. Auf Software-Installationen bei vorinstallierten PCs, Notebooks etc. übernehmen wir keine Garantie. Auf Software-Fehler oder Fehlfunktionen können ebenfalls keine Garantieansprüche geltend gemacht werden. Falls nichts anderes vereinbart, werden die defekten Teile/Geräte durch gleichwertige ersetzt oder repariert. Es entsteht seitens Käufer durch einen Garantiefall kein Recht auf Rückforderung des Kaufpreises, sofern die Geräte durch den Hersteller kostenlos repariert oder durch gleichwertige ersetzt werden. Es besteht kein Recht auf Forderung von Schadenersatz, welche aus der Verwendung des mangelhaften Produktes hervorgeht. Die Garantiezeit für die von der Amberella GmbH gelieferten Produkte richtet sich nach der vom Hersteller definierten Garantiezeit. Teile, die in der Garantiefrist nachweisbar infolge schlechten Materials, fehlerhafter Konstruktion oder mangelhafter Ausführung schadhaft oder unbrauchbar werden, bessert die Amberella GmbH kostenlos aus oder ersetzt sie. Die Garantieleistung umfasst die notwendigen Teile ohne die Arbeitszeit. Jeder weitere Anspruch gegenüber der Amberella GmbH, insbesondere Schadenersatz oder Rücktritt vom Vertrag, ist ausgeschlossen. Von der Garantie nicht erfasst werden sodann Schäden infolge Missachtung von Betriebsvorschriften sowie Schäden als Folge anderer Gründe, deren Ursache nicht bei der Amberella GmbH liegen. Ein gewährleistungspflichtiger Fehler liegt nur unter den folgenden Voraussetzungen vor: a) der Fehler muss dokumentier- und reproduzierbar sein und b) der Fehler bewirkt beim bestimmungsgemässen Gebrauch auf dem bezeichneten System und unter den in der Anleitung definierten Einsatz- und Betriebsbedingungen eine Abweichung in Funktionen und Leistungen, welche die Anwendung für den bestimmungsgemässen Gebrauch aufheben oder erheblich mindern. Der Kunde ist verpflichtet, allfällige während der Garantiezeit auftretende Mängel der Amberella GmbH umgehend mitzuteilen. Für Schäden aus verspäteter Mängelrüge entfällt jegliche Haftung von der Amberella GmbH. Abgesehen von den vorstehend umschriebenen Garantieleistungen wird jegliche weitergehende Gewährleistungspflicht von der Amberella GmbH vollumfänglich wegbedungen. Amberella GmbH weist darauf hin, dass es nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht möglich ist, Hard- und Software so zu erstellen, dass sie in allen Anwendungskombinationen fehlerfrei arbeitet oder gegen jedwede Manipulation durch Dritte geschützt werden kann. Amberella GmbH garantiert nicht, dass von der Amberella GmbH eingesetzte oder bereitgestellte Hard- und Software den Anforderungen des Kunden genügt, für bestimmte Anwendungen geeignet ist, und ferner, dass diese absturz-, fehler- und frei von Schadsoftware ist. Amberella GmbH gewährleistet gegenüber dem Kunden nur, dass von der Amberella GmbH eingesetzte oder bereitgestellte Hard- und Software zum Überlassungszeitpunkt, unter normalen Betriebsbedingungen und bei normaler Instandhaltung im Wesentlichen gemäss Leistungs-beschreibung des Herstellers funktioniert.
6. Geheimhaltung
Die Vertragspartner behandeln alle Tatsachen vertraulich, die weder offenkundig noch allgemein zugänglich sind. Im Zweifel sind Tatsachen vertraulich zu behandeln und es besteht eine gegenseitige Konsultationspflicht. Diese Geheimhaltungspflicht besteht auch schon vor Vertragsabschluss und auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses.
7. Anwendbares Recht, Gerichtsstand
Auf das Auftrags- und Vertragsverhältnis zwischen den Parteien gelangt ausschliesslich das materielle, schweizerische Recht zur Anwendung. Ausschliesslicher Gerichtsstand ist Zürich, Schweiz. Die Amberella GmbH hat das Recht, den Kunden auch an seinem Sitz einzuklagen oder an jedem anderen Gericht, das nationalem oder internationalem Recht zuständig sein kann.